Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich unsere allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen zugrunde. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Die unwidersprochene Hinnahme von abweichenden Bedingungen des Käufers bewirkt nicht deren Anerkennung und auch keine Änderung unserer Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Unsere Bedingungen finden ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit uns Anwendung.
§ 2 Angebot
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Alle Aufträge sind erst dann verbindlich angenommen, wenn sie von uns schriftlich oder bei prompter Lieferung durch Rechnungserteilung bestätigt wurden.
§ 3 Preise und Nebenkosten
Soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 4 Lieferung
1. Liefertermine oder -fristen müssen schriftlich vereinbart sein.
2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
3. Im Falle des Lieferverzugs hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 20 Tagen zu setzen. Erst nach deren Ablauf ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzansprüche
des Käufers sind ausgeschlossen.
4. Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem
Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. - auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder
deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer
der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf
Schadenersatz hat.
§ 5 Verpackung und Versand
Alle Sendungen reisen mit Verlassen der Versandstelle ohne Rücksicht auf das benutzte Verkehrsmittel auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn "franko- oder frei - Haus-Lieferung" vereinbart
wurde. Beanstandungen wegen Transportschäden sind unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.
Wahl des Versandwegs, Transportmittels und Verpackungsart sind mangels besonderer schriftlicher Vereinbarung unter Ausschluss unserer Haftung uns vorbehalten.
§ 6 Zahlung
Der Kaufpreis ist zahlbar, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, netto Kasse bei Lieferung.
Gerät der Verkäufer in Zahlungsverzug, so sind wir zur Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechtigt. Darüber hinaus bewirkt der
Zahlungsverzug die Fälligkeit unserer sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung.
Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, sind wir berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen und für weitere Lieferungen Vorauskasse
oder Sicherheiten zu verlangen.
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen unsere
Kaufpreisforderungen sind ausgeschlossen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher bestehender und künftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware). Bei einer Verarbeitung der
Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Erzeugnissen. Erfolgt eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware zusammen mit Waren aus
dem Eigentum Dritter, so erwerben wir Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Materialen. erfolgt die
Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer im Eigentum des Käufers stehenden Hauptsache, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentumsrechte an der neuen Sache an uns
ab.
Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Jedwede
anderweitige Abtretung ist unzulässig.
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren und gegen die üblichen Lagerrisiken zu versichern. Er tritt seine
Ansprüche aus diesen Versicherungsverträgen bereits jetzt an uns ab.
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, ohne Nachfristsetzung und ohne Rücktritt vom Vertrag die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Darüber hinaus hat uns der Käufer auf
erste Anforderung alle Auskünfte und Unterlagen über den Bestand der Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderungen zu geben sowie die Forderungsabtretung seiner Abnehmer unverzüglich
anzuzeigen.
§ 8 Haftung
Der Umfang unserer Haftung ist nach Maßgabe der Bedingungen in Ziffer 9 beschränkt. Eine Gewährleistungshaftung ohne Eigenschaftszusicherung entfällt.
Jede sonstige Haftung unsererseits aus Gefährdung und Verschulden, aus den Vertragsverhandlungen sowie aus dem Abschluss und der Abwicklung des Vertrages ist ausgeschlossen. Dies erstreckt sich auch
auf die Haftung für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
§ 9 Mängelhaftung und Gewährleistung
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel, Falschlieferungen oder Mengendifferenzen unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Ablieferung,
schriftlich zu rügen. Eine Rüge berechtigt den Käufer nicht, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder die Abnahme weiterer Lieferungen zu verweigern. Unterlässt der Käufer die Prüfung und Anzeige, so
entfällt für den Verkäufer jede Haftung.
Für Mängel oder Schäden, die infolge der Missachtung der Verarbeitungshinweise zu Ziffer 10 entstehen, haften wir nicht. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass er bei Verwendung unserer Ware
diese Verarbeitungshinweise eingehalten hat.
Auf Schadenersatz - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - haften wir nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Bei grob fahrlässigen Vertragsverletzungen ist der Schadenersatz durch
den Betrag begrenzt, der dem einfachen Wert der Rechnung entspricht. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Käufers sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den
Ersatz von Schäden, die nicht unmittelbar an der Ware selbst entstanden sind.
Der Käufer kann sich auf bestimmte Eigenschaften der Waren nur berufen, wenn diese ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurden. Wir leisten keine Gewähr für Eignung des Liefergegenstandes zu dem
vom Käufer angegebenen oder bestimmten Zweck.
Unsere Haftung bei Lieferung von Ware mit zugesicherten Eigenschaften beschränkt sich auf die kostenlose Lieferung von Ersatz der als unbrauchbar festgestellten Ware. Nach unserer Wahl können wir,
statt Ersatz zu liefern, unter gleichzeitigem Rücktritt vom Vertrag insoweit die beanstandete Ware auch zurücknehmen. Schadenersatzsprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit wir lediglich
leichte Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
§ 10 Verarbeitungshinweise
1. Die Flaschen: Sind sie normgerecht?
Prüfen Sie die Flaschen vor der Abfüllung durch Stichproben: Nennvolumen / Randvolumen / Herstellerangabe zur Füllhöhe.
2. Die Korken: Alles in Ordnung?
Fachgerechte Aufbewahrung der verschlossenen Säcke. Prüfung der Lieferung (Aufdruck, Dimension, Mustervergleich).
3. Die Korkmaschine: Korrekt eingestellt?
Funktionsprüfung (korrekte Kompression der Korken auf 15,8 mm). Lauf des Korken durch die Maschine:
Vermeidung von Beschädigung, Verformung, Quetschfalten. Korrekte Zentrierung der Flasche - sonst Beschädigung am unteren Korkenrand.
4. Füllhöhe und Fülltemperatur: Ganz wichtig!
Nicht zu kühl füllen (Idealtemperatur 15 bis 20°C muss zwischen Korken und Wein ein Leerraum von mindestens 10, besser 15 mm bleiben. Denn: Bei einer Erwärmung dehnt sich der Wein um ca. 0,3 ml pro
1°C aus. Dadurch verkleinert sich der Leerraum um jeweils 1 mm.
5. Das Verkorken: Den Gegendruck reduzieren!
Kopfraumüberschichtung mit Kohlensäure (CO) oder Evakuierung des Kopfraumes.
6. Wenn der Korken "drin" ist: Ruhe bewahren!
Flaschen nicht direkt nach dem Verschließen umlegen, damit der Korken seine Form zurückgewinnen kann: Standzeit mindestens 5 Minuten nach dem Verkorken. Das Ausläufer-Risiko ist
sonst zu groß.
7. Die Lagerung: Stimmt das Klima?
Die Weinflaschen möglichst schnell kühl einlagern. Einfluss von Wärme vermeiden. Wein in geschlossenen Räumen lagern, um Korkmottenschäden zu vermeiden.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und vertraglichen Leistungen sowie für, sämtliche Zahlungs- und sonstigen Vertragspflichten des Käufers ist der Sitz unserer Firma. Gerichtsstand ist -soweit zulässig - Mainz.